Automatisierte Intralogistikanlagen gelten als Rückgrat moderner Produktions- und Distributionsprozesse. Sie ermöglichen eine präzise, schnelle und effiziente Abwicklung innerbetrieblicher Materialflüsse. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung dieser Systeme wächst auch ihre Verwundbarkeit – insbesondere gegenüber Cyberbedrohungen. Die Europäische Union hat darauf reagiert und mit der neuen Maschinenverordnung (EU 2023/1230), dem Cyber Resilience Act (EU 2024/2847) sowie der NIS-2-Richtlinie einen neuen Ordnungsrahmen geschaffen, der auch Betreiber und Inverkehrbringer automatisierter Anlagen in die Pflicht nimmt.
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